Ablauf der AEVO Prüfung - Teil 1: "Der schriftliche Teil"
Hallo. In diesem Video soll es darum gehen, wie läuft die Ausbildereignungsprüfung, also sprich die AEVO-Prüfung, eigentlich ab? Wir schauen uns hier auch Praxisbeispiele an, denn die AEVO hat zwei Prüfungsteile. Einmal den schriftlichen und einmal den mündlichen oder den praktischen Teil.
Also wir schauen uns erst mal die Übersicht an darüber. Wir haben die schriftliche Prüfung, die findet meist als PC-Prüfung statt in sogenannte programmierte Fragen, Multiple-Choice-Fragen, also mit Mehrfachauswahl. Das sind bis maximal 75 Fragen, die dort in 180 Minuten dann, das ist die Zeit, die Sie zur Verfügung haben und bewältigen müssen. Das ist erst mal der schriftliche Teil.
Dann haben wir die praktische Prüfung. Ich habe es mal aufgeteilt in Teil eins und Teil zwei, so ist es auch. Wir haben einmal im Teil eins eine fünfzehnminütige Präsentation oder praktische Durchführung. Da müssen Sie aktiv werden als Prüfling. Und dann folgt im Anschluss fort das fünfzehnminütige Fachgespräch. Also wir haben hier eine insgesamt dreißigminütige praktische Prüfung. Und nicht zu vergessen ist, dass Sie noch ein Konzept erstellen müssen, und das muss nachher in dreifacher Ausfertigung zur praktischen Prüfung vorliegen.
Gut, jetzt schauen wir uns erst mal an, was die schriftliche Prüfung, was das für Hintergründe sind und auch mal ein Praxisbeispiel. Also wir haben jetzt mal-. Ich habe mal eine Beispielfrage hier rausgenommen und die werde ich Schritt für Schritt erklären und auch die Lösungsansätze. Die Beispielfragen bestehen meistens aus einer sehr umfangreiche Situationsbeschreibung, hier starten wir mal:
Sie haben vor einigen Wochen die Prüfung zum Industriemeister mit Erfolg abgelegt. Der Geschäftsführer von dem Unternehmen, in dem Sie seit einigen Jahren tätig sind, möchte gerne ausbilden. Er plant, zum nächst möglichsten Zeitpunkt zwei Industriemechaniker und eine Kauffrau für Büromanagement auszubilden. Da Sie mit Ihrer Meisterausbildung die Berechtigung zum Ausbilden von der Kammer erhalten haben, werden Sie vom Geschäftsführer beauftragt, Vorbereitungen für die Ausbildung zu treffen. Im ersten Schritt müssen Sie prüfen, ob das Unternehmen die Bedingungen erfüllt, die eine Ausbildung zulassen. Falls Sie zu einem positiven Ergebnis gelangen, entwerfen Sie zunächst die sachliche und zeitliche Gliederung der beiden Ausbildungsberufe und vergleichen danach die gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen an die Ausbildung. Sie prüfen, ob das Unternehmen Auszubildende einstellen und ausbilden darf. Die Frage lautet hier: „Welche der nachfolgenden Maßnahmen müssen Sie durchführen?“
Drei richtige Antworten haben Sie zur Auswahl. Wir schauen uns jetzt mal Schritt für Schritt die Antworten oder die Antwortmöglichkeiten an. Antwort A: „Sie prüfen in Absprache mit der Personalabteilung, ob alle Fachkräfte im Unternehmen persönlich und fachlich geeignet sind.“ So, jetzt muss man schon mal überlegen, könnte das richtig sein? Ich (?Gebe) auch gleich die Lösung. Leider ist diese Antwort nicht richtig, also sie ist falsch. Und es liegt auch bisschen daran, dass hier steht ob ALLE Fachkräfte, das Wort ALLE stellt eine sogenannte Generalisierung da. Ja ALLE, NUR, IMMER sind sogenannte Verallgemeinerungen oder Generalisierungen … und da haben wir schon mal ein Treffer wo wir sagen: „Hm, das kann eher weniger stimmen.“ Das heißt also, die Fachkräfte müssen keine persönliche oder fachliche Eignung vorlegen, sondern das sind die Ausbilder, die persönlich und fachlich geeignet sein müssen.
Wir schauen uns mal die Lösungsmöglichkeit B an. B: „Sie müssen prüfen, ob für den jeweiligen Beruf die Zahl der im Unternehmen beschäftigten Fachkräfte, in einem angemessenen Verhältnis zur vorgesehenen Zahl der Azubis oder der Auszubildenden steht.“ Diese Antwortmöglichkeit ist richtig, denn es ist tatsächlich so, dass BBiG, also im Berufsbildungsgesetz steht des auch drinnen, das Zahlenverhältnis zwischen den Fachkräften und Ausbildern in ein angemessenen Verhältnis zur Zahl der Azubis stehen muss und zur Auszubildenden stehen muss, und das ist komplett richtig. Das heißt also im Klartext: Auf ein Azubi kommen ein bis zwei Fachkräfte. Das kann man auch mal im Gesetz nachlesen, aber das wäre hier die richtige Lösung.
Gut, kommen wir zur Möglichkeit C: „Sie müssen prüfen, ob das Unternehmen nach Art und Einrichtung für die Ausbildung in beiden Berufen geeignet ist.“ Auch das ist eine richtige Lösung. Das heißt, auch hier ist das so, dass, wer in Deutschland ausbilden will oder bereits ausbildet, muss ja gesetzliche Vorgaben erfüllen, und das Unternehmen oder der Ausbildungsbetrieb muss das. Und das muss dementsprechend geeignet sein. Das wird von einer Kammer auch geprüft. Das sind die inhaltlichen Mindestanforderungen, also der Arbeitsplatz muss geeignet sein, die Fachkräfte müssen da sein. Das alles steckt hinter dieser richtigen Lösung.
Schauen wir uns mal die nächste Lösungsmöglichkeit an, da haben wir D. Und D ist, heißt hier: „Sie weisen Ihren Geschäftsführer darauf hin, dass die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, alle Ausbildungsinhalte in dem Unternehmen zu vermitteln.“ So und hier haben wir-. Wie aus Zufall einen ähnlichen Fall wie bei der ersten Aufgabenstellung. Wir haben erst mal wieder alle drinnen, ja sehr merkwürdig. Also können sich mal gut merken, wenn so was wie Generalisierungen drinnen stehen, dann ist meistens, also zu 90 Prozent falsch. Manchmal ist es auch richtig, aber das ist eher selten, ja. Das heißt alle Ausbildungsinhalte müssen nicht vermittelt werden; es kann ja doch durchaus sein, dass das Unternehmen zum Beispiel bestimmte Ausbildungsinhalte nicht vermitteln kann, weil es dafür nicht geeignet ist. Und dann kann es sich tatsächlich ein Partner suchen. Das nennt man dann Verbundausbildung und kann bestimmte Ausbildungsinhalte auslagern. Deswegen ist das nicht so sinnvoll, nicht wenn man den Geschäftsführer das so vorschlägt, weil das ist nicht so flexibel. Das ist leider nicht richtig.
Dann haben wir die Antwort E. Wir haben ja gesehen drei sind richtig. „Sie müssen prüfen, ob für jeden der beiden Berufe persönlich und fachlich geeignete Personen als Ausbilder zur Verfügung stehen.“ Ja, das ist hier auch eine richtige Lösung, denn Ausbilder, die mit Azubis zusammenarbeiten, müssen laut dem BBiG, also das Berufsbildungsgesetz, persönlich und fachlich geeignet sein, das ist ganz klar.
Sie können also auch hier bei den schriftlichen Aufgaben auf jeden Fall das Gesetz nutzen. Da können Sie auch nochmal nachschlagen im Zweifelsfall, und das tun auch hier die Prüflinge. Dafür ist es auch logischerweise da. Gut, das war mal so ein, ja, etwas weit gezogener Ausschnitt für eine einzige Frage. Daran kann man erkennen: „Ah ja ok, die Fragen haben es schon so bisschen in sich.“ Ja und wenn Sie dafür 180 Minuten haben, für zirka 70, 75 Fragen, na ja, das ist schon-. Da muss man sich schon konzentrieren dabei. Und richtig lesen vor allen Dingen. Das ist ganz, ganz wichtig. Gut, das ist der schriftliche Teil der Prüfung.