Ablauf der AEVO Prüfung - Teil 3: "Der praktische Teil (2)"
Gut. Im Anschluss danach folgt auch gleich das fünfzehnminütige Fachgespräch. Das bedeutet, dass die Prüfer dann sagen: „Bitte nehmen Sie Platz,“ und dann geht es im Anschluss gleich los mit den Fragen. Und man fragt sich natürlich logischerweise, auf das, was man gesehen hat. Man stellt ja sich einfach eine Frage, die aus dem Nichts herauskommt, sondern immer in Anknüpfung an das, was Sie dort gezeigt haben.
So könnte zum Beispiel eine Frage lauten: „Bitte definieren Sie Ihr Lernziel und erläutern Sie uns, wie Sie es erreicht haben.“ Denn jeder, der so eine praktische Durchführung macht, der muss ja ein Lernziel vorher haben, nicht? Und das muss ja dann am Ende kontrolliert werden. Und da könnte zum Beispiel aus Ihrer Sicht so eine Antwort kommen, wie: „Mein Azubi kann innerhalb von 15 Minuten selbstständig und sachlich und fachlich richtig einen Lieferschein kontrollieren. Das war das Lernziel.“ Und dann können Sie darauf eingehen, wie Sie dieses Lernziel umsetzen wollten, was gut geklappt hat, was vielleicht nicht so gut geklappt hat, welche Methode Sie verwendet haben, wie Sie Ihren Azubi motiviert haben dabei. Und es gibt ganz viele, andere pädagogische und methodische Begleiterscheinung, die Sie dort erläutern können. Das ist mal so eine Auszugsfrage, ja. Es gibt mal ganz viele, aber das mal so ein kleines Beispiel.
Gut. Jetzt haben wir ja, nochmal zusammengefasst. Wir haben die schriftliche Prüfung. Wir haben die praktische Prüfung, Kartei eins und Teil zwei, insgesamt 30 Minuten. Einmal 15 Minuten Präsentation oder Durchführung, plus im Anschluss das Fachgespräch. Und was wir jetzt noch gar nicht besprochen haben, wir haben die Konzepterstellung, denn Sie müssen auch ein Konzept erstellen, was Sie zur praktischen Prüfung einreichen müssen. Und die Konzepterstellung müssen Sie hier in dreifacher Ausfertigung einreichen, ja. Deshalb deswegen in dreifacher Ausfertigung, damit jeder Prüfer sich einlesen kann: „Was kommt denn jetzt eigentlich auf mich zu?“ Ja, dass jeder eine Übersicht hat, was kommt auf mich zu. Und so eine Konzepterstellung ist eine komplexe Angelegenheit und die Vorgaben sind von Kammer zu Kammer sehr unterschiedlich.
Also da informieren Sie sich bitte bei Ihrer Kammer. Es gibt auch manchmal Vorlagen, also so PDF-Vorlagen, wo Sie erst mal ein paar Sachen reinschreiben müssen und können dann individuell noch was machen. Aber ja, auf jeden Fall müssen Sie ein Konzeptblatt abgeben. Das mal so ein Beispiel. Von dem Inhalt eines so Konzeptes, nicht? Also hier kommt dann natürlich der Name des Ausbilders, also Sie als Prüfling müssen reinkommen. Wo ist der Ausbildungsort? Wo soll das stattfinden? Was ist das Thema? Also was soll der Azubi lernen, was er vorher vielleicht nicht kann? Was sind die Lernziele, nicht? Also unterteilt in bestimmte Lernzielkategorien. Dann, wie sind die Vorkenntnisse des Azubis? Damit Sie dann den auch mit ins Boot nehmen, nicht? Also auch konzeptionell planen. Die Durchführung die planen Sie ja logischerweise. Welche Methoden setzen Sie ein? Welche Medien? Welche Inhalte? Und vor allen Dingen müssen dann auch begründen in so einem Konzept. Und am Ende, wie soll die Lernerfolgskontrolle stattfinden? Damit Sie auch sichergehen, damit das Lernziel erreicht wurde.
So, das ist jetzt mal so ein ganz-. Aber wirklich, ein ganz grober Überblick über so ein Inhaltsverzeichnis des oder eines Konzeptes. Mein Name ist Andreas Schüler, ich bin Prüfer und Lerntrainer, und das war meine kurze Vorstellung, wie die Prüfung abläuft. Aber sehr grob gegliedert jetzt hier. Und vielen Dank erst mal für Ihre Aufmerksamkeit. Und ja, falls Sie Ihre Prüfung demnächst ansteht, erst mal viel Erfolg für Ihre Prüfung.